Am 22. Februar 2008 wurde vom Deutschen Bundestag ein neues Gesetz zum Thema Messer beschlossen. Um einer Verunsicherung vorzubeugen, finden Sie unten eine Erläuterung zu den Änderungen im Waffengesetz.
Selbstverständlich bleiben die von uns vertriebenen Messer weiterhin unberührt von den in Berlin beschlossenen Gesetzesänderungen. Wie im Gesetz wörtlich formuliert, dürfen diese Messer weiterhin mitgeführt und eingesetzt werden, wenn dies “einem allgemein anerkannten Zweck dient”. Dies ist bei den professionellen Anwendern unseres Kundenkreises natürlich gegeben.
Folgender Kommentar fasst die Änderungen noch einmal kompakt zusammen: Neues Waffenrecht